Räumlichkeiten
Wie bereits erwähnt, hat der MYCR einen Mietvertrag zur Nutzung verschiedener Räumlichkeiten im Clubhaus des WWRa für alle seine Mitglieder.
Zum einen haben wir im ersten Obergeschoss einen Raum
angemietet, der ausschließlich vom MYCR und seinen Mitgliedern genutzt werden darf. Dort werden vereinseigene Gegenstände gelagert und teilweise Sitzungen des Vorstands abgehalten. Der Zugang zu diesem Raum ist ausschließlich den Vorstandsmitgliedern vorbehalten.
Ein weiterer Bestandteil des Mietvertrags ist die Nutzung
des Gastraums, in dem sich der Getränkeautomat befindet,
der Küche sowie der Flure im Untergeschoss mit den sanitären Einrichtungen und des gesamten Terrassenbereichs. In all diesen von uns angemieteten Räumlichkeiten können sich die MYCR-Mitglieder aufhalten bzw. diese im Rahmen der vom WWRa erstellten Nutzungs- und Hausordnung verwenden. Auch hier wird darum gebeten, sich so zu verhalten, dass andere nicht beeinträchtigt werden.
Der MYCR kann den Gastraum zudem für
Vereinsveranstaltungen (z. B. Saisoneröffnung) nutzen.